Freiwillige Feuerwehr Bamberg
Notruf: 112
Seit 1860 - Sicherheit. Jederzeit. Bayernweit.
Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) enthält Vorschriften über die Lohnfortzahlung an Arbeitnehmer, die Feuerwehrdienst leisten. Private Arbeitgeber haben ihrerseits einen Anspruch auf Erstattung der fortgewährten Leistungen. Nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) gelten die Vorschriften des BayFwG über die Lohnfortzahlung an Arbeitnehmer und den Erstattungsanspruch privater Arbeitgeber für Helfer der freiwilligen Hilfsorganisationen bei Einsätzen zur Katastrophenabwehr entsprechend. (Quelle: Anlage 6 BayFwG)
 
 
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